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  Netznutzung
   
  Das Verbandsgemeindewerk Dannstadt-Schauernheim hat am 31.10.2005 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang bei der Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz gestellt.

Die Landesregulierungsbehörde Energie des Landes Rheinland-Pfalz hat die Netznutzungsentgelte im September 2006 genehmigt. Diese gelten ab dem 01.10.2006.

Zum 01.01.2007 und 01.03.2008 erfolgten Preisanpassungen durch Wälzung der Kosten des Vorgelagerten Netzbetreibers, der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen. Die Kostenwälzung wurden der Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz angezeigt.

Die Anpassung der Netzentgelte zum 01.01.2009 gemäß § 17 I ARegV erfolgte nach Festlegung der Erlösobergrenzen nach § 32 I Nr. 1 ARegV durch die Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz vom 04.12.2008.

Das Preisblatt Netzentgelte 01.01.2005 - 30.09.2006 können Sie hier (PDF) abrufen.

Das genehmigte Preisblatt Netzentgelte 01.10.2006 – 31.12.2006 können Sie hier (PDF) abrufen.

Das durch Kostenwälzung angepasste Preisblatt Netzentgelte 01.01.2007 – 29.02.2008 können Sie hier (PDF) abrufen.

Das durch Kostenwälzung angepasste Preisblatt Netzentgelte 01.03.2008 - 31.12.2008 können Sie hier (PDF) abrufen.

Das durch Festlegung der Erlösobergrenze angepasste Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2009 können Sie hier (PDF) abrufen.

Das durch Anpassung nach § 4 Abs. 3 und 5 und § 34 Abs.1 ARegV angepasste Preisblatt Netzentgelte 01.01.2010 - 31.12.2010 können Sie hier (PDF) abrufen

Das durch Anpassung nach § 4 Abs. 3 und 5 und § 34 Abs.1 ARegV angepasste Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2011 können Sie hier (PDF) abrufen.

Die voraussichtlichen Entgelte für den Netzzugang nach §20 Abs.1 Satz 2 EnWG ab 01.01.2012 können Sie hier (PDF) abrufen.

Das durch Anpassung nach § 4 Abs. 3 und 5 und § 34 Abs.1 ARegV angepasste Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2012 können Sie hier (PDF) abrufen.