Das Verbandsgemeindewerk
Dannstadt-Schauernheim hat am 31.10.2005 einen Antrag auf Genehmigung der
Entgelte für den Netzzugang bei der Landesregulierungsbehörde
Rheinland-Pfalz gestellt.
Die Landesregulierungsbehörde Energie des Landes Rheinland-Pfalz hat die
Netznutzungsentgelte im September 2006
genehmigt. Diese gelten ab dem 01.10.2006.Zum
01.01.2007 und 01.03.2008 erfolgten Preisanpassungen durch Wälzung der
Kosten des Vorgelagerten Netzbetreibers, der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen.
Die Kostenwälzung wurden der Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz
angezeigt.
Die Anpassung der Netzentgelte zum 01.01.2009 gemäß § 17 I
ARegV erfolgte nach Festlegung der Erlösobergrenzen nach § 32 I Nr. 1 ARegV
durch die Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz vom 04.12.2008.
Das Preisblatt Netzentgelte
01.01.2005 - 30.09.2006 können Sie
hier (PDF) abrufen.
Das genehmigte Preisblatt Netzentgelte
01.10.2006 – 31.12.2006 können Sie
hier (PDF) abrufen.
Das
durch Kostenwälzung angepasste Preisblatt Netzentgelte 01.01.2007 – 29.02.2008 können Sie
hier (PDF) abrufen.
Das
durch Kostenwälzung angepasste Preisblatt Netzentgelte 01.03.2008 -
31.12.2008 können Sie
hier (PDF) abrufen.
Das durch
Festlegung der Erlösobergrenze angepasste Preisblatt Netzentgelte ab
01.01.2009 können Sie
hier (PDF)
abrufen.
Das durch
Anpassung nach § 4 Abs. 3 und 5 und § 34 Abs.1 ARegV angepasste Preisblatt
Netzentgelte 01.01.2010 - 31.12.2010 können Sie
hier (PDF) abrufen
Das durch
Anpassung nach § 4 Abs. 3 und 5 und § 34 Abs.1 ARegV angepasste Preisblatt
Netzentgelte ab 01.01.2011 können Sie
hier (PDF) abrufen.
Die
voraussichtlichen Entgelte für den Netzzugang nach §20 Abs.1 Satz 2 EnWG ab
01.01.2012 können Sie
hier (PDF) abrufen.
Das durch
Anpassung nach § 4 Abs. 3 und 5 und § 34 Abs.1 ARegV angepasste Preisblatt
Netzentgelte ab 01.01.2012 können Sie
hier
(PDF) abrufen.