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Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Am 08.11. 2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.

Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab 1.4.2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die StromGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz.

Der Text der StromGVV erhalten Sie hier.
 

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