Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Am 08.11. 2006 ist die
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin
geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer
Kraft gesetzt worden.
Nach § 23 StromGVV in
Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle
der AVBEltV ab 1.4.2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem
13.07.2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die
ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden
gilt die StromGVV seit deren Inkrafttreten
per Gesetz.
Der Text der StromGVV
erhalten Sie hier.
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