Niederspannungsanschlussverordnung
(NAV)
Am 08.11. 2006 ist die
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Die bis dahin
geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer
Kraft gesetzt worden.
Nach § 29 Abs. 1 Satz
3 NAV werden die bisherigen Netzanschlussverträge mit Wirkung zum 26.05.2007
an die neue Rechtslage nach NAV angepasst.
Der Text der NAV ist
in unseren Geschäftsräumen erhältlich bzw. unten abrufbar.
Allgemeine Bedingungen (§ 18 EnWG)
Es gelten die folgenden
Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Versorgung von
Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch
Letztverbraucher:
•
Niederspannungsanschlussverordnung
- NAV vom 01.11.2006
• Ergänzende
Bedingungen (folgt in Kürze)
•
Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz des
Verbandsgemeindewerkes Dannstadt-Schauernheim
•
Jeweils
gültige VDE-Vorschriften zu beziehen bei:
VDE VERLAG GmbH
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
www.vde-verlag.de
Technische Mindestanforderungen (§ 19 EnWG)
Für die Auslegung und den
Betrieb von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt
angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen gelten ab dem
01.02.2008 folgende
technische Mindestanforderungen:
•
TAB 2007
(technische Anschlussbedingungen)
•
VDEW
Richtlinie "Eigenerzeugung am Niederspannungsnetz"
•
VDEW
Richtlinie "Eigenerzeugung am Mittelspannungsnetz"
Zu beziehen
bei:
VWEW Energieverlag GmbH
Rebstöcker Str. 59
60326 Frankfurt
www.vwew.de