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  Netzanschluss
   
 

 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Am 08.11. 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.

Nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV werden die bisherigen Netzanschlussverträge mit Wirkung zum 26.05.2007 an die neue Rechtslage nach NAV angepasst.

Der Text der NAV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich bzw. unten abrufbar.


Allgemeine Bedingungen (§ 18 EnWG)

Es gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Versorgung von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher:

   Niederspannungsanschlussverordnung - NAV vom 01.11.2006

   Ergänzende Bedingungen (folgt in Kürze)

  Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz des Verbandsgemeindewerkes Dannstadt-Schauernheim

    Jeweils gültige VDE-Vorschriften zu beziehen bei:
VDE VERLAG GmbH
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
www.vde-verlag.de


Technische Mindestanforderungen (§ 19 EnWG)

Für die Auslegung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen gelten ab dem 01.02.2008 folgende technische Mindestanforderungen:

         TAB 2007 (technische Anschlussbedingungen)

         VDEW Richtlinie "Eigenerzeugung am Niederspannungsnetz"

         VDEW Richtlinie "Eigenerzeugung am Mittelspannungsnetz"

Zu beziehen bei:
VWEW Energieverlag GmbH
Rebstöcker Str. 59
60326 Frankfurt
www.vwew.de